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Deutschland: Kennst du diese sieben Rechte und Pflichten?

Eine Gruppe von sieben fröhlichen jungen Menschen macht ein Selfie, im Hintergrund ist die Kulisse einer Stadt zu sehen Davide Angelini - stock.adobe.com

Deutsche Staatsangehörigkeit: Deine Rechte und Pflichten

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  • 26. Juli 2024

Berufsfreiheit, Recht auf öffentliche Ämter und die Rückgabepflicht: Weißt du, was dahintersteckt? Falls nicht, lies jetzt weiter und erfahre mehr über die Rechte und Pflichten, die deutsche Staatsangehörige haben.

Deutsche:r zu sein, bringt nicht nur einige Vorteile mit sich, sondern auch Rechte und Pflichten, die viele gar nicht kennen. change hat sich deshalb für dich in den Gesetzbüchern der Bundesrepublik umgesehen.

1. Berufsfreiheit: Den Job machen, den du willst

Dass man in Deutschland seinen Beruf relativ frei wählen kann, wusstest du sicher schon. Aber war dir auch klar, dass die Berufsfreiheit im Grundgesetz verankert ist? In Artikel 12 heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden.“

Aber warum gibt es dann einen Numerus clausus für Studienfächer wie Medizin oder Psychologie? Und warum dürfen nicht alle, die Lust haben, eine Tischlerei eröffnen? Dazu muss man sich den zweiten Satz des Gesetzestextes ansehen: Artikel 12 kann durch weitere Gesetze geregelt und eingeschränkt werden.
 


2. Recht auf Privatsphäre: Der Schutz personenbezogener Daten

Aus gesammelten Daten Persönlichkeitsprofile von Menschen generieren und diese speichern – das erzeugt mindestens ein Gefühl von Überwachung und schränkt damit die Freiheitsrechte von Menschen ein. Damit es nicht so weit kommt, wurde bereits Anfang der 1980er-Jahre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Mit dem Gesetz soll jede:r selbst darüber entscheiden können, welche persönlichen Daten man preisgeben möchte.

Im Internetzeitalter ist dieses Gesetz wichtiger denn je: Wir alle hinterlassen im Netz permanent Spuren, aus denen ein sehr detailliertes Persönlichkeitsprofil erstellt werden kann. Wer kennt dich schon besser als dein Googleverlauf?

3. Du willst Bürgermeister:in werden? Dein gutes Recht!

Nach Artikel 33 des Grundgesetzes hat jede:r das Recht, sich um öffentliche Ämter zu bewerben. Für einige öffentliche Ämter gelten bestimmte Voraussetzungen, für andere nicht. Politiker:in werden und sich zur Wahl aufstellen lassen können beispielsweise alle Deutschen, die über 18 Jahre alt sind. Für einige Ämter gibt es jedoch Altersgrenzen: Bundespräsident:in kann beispielsweise nur werden, wer bereits über 40 Jahre alt ist.
 

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4. Ehe und Familie sind besonders geschützt

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ So steht es in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Ehepaare, egal ob hetero- oder homosexuell, und Familien werden daher vom Staat besonders geschützt und unterstützt, zum Beispiel durch das Kindergeld. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder unverheirateter Eltern weniger schutzwürdig sind: Das Recht gilt für alle Kinder.

Für die Eltern ergeben sich daraus nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten: Sie haben zum Beispiel das Recht, ihre Kinder so zu erziehen, wie sie es für richtig halten. Gleichzeitig haben sie die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu pflegen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, hat der Staat das Recht, ihnen die Erziehungsberechtigung zu entziehen.
 


5. Wehrpflicht: Ausgesetzt auf Zeit?

1955, zehn Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, wurde in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Damit mussten alle jungen Männer ab einem bestimmten Alter zur Musterung, wurden bei guter Gesundheit zum Wehrdienst eingezogen und für eine bestimmte Zeit für den Kriegseinsatz ausgebildet. Wer aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten wollte, konnte ab 1968 stattdessen den sogenannten Zivildienst ableisten und für einige Monate in einer sozialen Einrichtung arbeiten.

In Zeiten relativen Friedens wurde die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt. Seitdem erfolgt der Wehrdienst auf freiwilliger Basis. Die Aussetzung bedeutet jedoch nicht die Abschaffung der Wehrpflicht, wie aktuelle Debatten zeigen: Im Falle eines drohenden Krieges kann sie wieder eingeführt werden.

6. Nothilfepflicht: Bei Unterlassung droht Strafe

Wenn du Zeugin beziehungsweise Zeuge eines Unfalls wirst oder einen Menschen in Not siehst, hast du die gesetzliche Pflicht, Hilfe zu leisten. Wenn du das nicht tust, droht dir eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder zumindest eine Geldstrafe.

Auch wenn du keine Ahnung von Erster Hilfe hast, solltest du in einem solchen Fall unbedingt die Polizei, den Rettungsdienst oder die Feuerwehr verständigen. Das ist nicht nur das Mindeste, was du in einer Notsituation für deine Mitmenschen tun kannst, sondern auch deine Bürgerpflicht. Bei Unterlassung machst du dich strafbar.
 

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7. Wer’s findet, dem gehört’s? Nicht ganz

Portemonnaie auf der Straße gefunden? Es gehört dir – aber nur, wenn nicht mehr als zehn Euro drin sind. Wenn du Geld oder Wertsachen findest, die über zehn Euro wert sind, bist du gesetzlich verpflichtet, sie bei der Polizei abzugeben, sonst machst du dich strafbar. Wenn du einen Schatz gefunden hast, gibt es aber noch einen kleinen Hoffnungsschimmer: Wenn der beziehungsweise die rechtmäßige Besitzer:in die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten abholt, gehört sie dem oder der Finder:in.

Moderne Gesellschaften sind vielfältig: Dieser Meinung sind auch die Expert:innen der Bertelsmann Stiftung. Regelmäßige Beiträge rund um das Thema findest du im Blog „Vielfalt leben – Gesellschaft gestalten“ sowie über die Projekte „Migration fair gestalten“ und Gesellschaftlicher Zusammenhalt“.